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Der Titel ist eine staatliche Urkunde. Mit dem Besitz eines Titels kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung durchführen. Ein Titel ist u.a. ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid, ein notarieller Vertrag, ein Beschluss. Ein Titel hat eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. |