Gerichtsvollzieher zurück     schließen
Gerichtsvollzieher sind Angestellte des Amtsgerichts. Auf Antrag der  Gläubiger führen sie beim Schuldner Maßnahmen der gerichtlichen  Zwangsvollstreckung durch. Hierzu gehören die  Sachpfändungen, die Zustellung von Beschlüssen und die Abnahme der  Eidesstattlichen Versicherung.