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Gerichtsvollzieher sind Angestellte des Amtsgerichts. Auf Antrag der Gläubiger führen sie beim Schuldner Maßnahmen der gerichtlichen Zwangsvollstreckung durch. Hierzu gehören die Sachpfändungen, die Zustellung von Beschlüssen und die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung. |