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Auch Erzwingungshaft genannt. Wenn jemand sich weigert, die gegen ihn beantragte Eidesstattliche Versicherung abzugeben, dann kann der Gerichtsvollzieher den Schuldner mit Hilfe der Polizei verhaften lassen und bis zu 6 Monate in Beugehaft nehmen. Die Kosten hierfür muss der Gläubiger jedoch vorstrecken. Wenn der Schuldner die Formulare der Eidesstattlichen Versicherung ausgefüllt hat, wird er aus der Haft entlassen. |