Beugehaft zurück     schließen
Auch  Erzwingungshaft genannt. Wenn jemand sich weigert, die gegen ihn beantragte  Eidesstattliche Versicherung abzugeben, dann kann der  Gerichtsvollzieher den Schuldner mit Hilfe der Polizei verhaften lassen und bis zu 6 Monate in Beugehaft nehmen. Die Kosten hierfür muss der  Gläubiger jedoch vorstrecken. Wenn der Schuldner die Formulare der  Eidesstattlichen Versicherung ausgefüllt hat, wird er aus der Haft entlassen.