Erzwingungshaft zurück     schließen
... siehe auch  Beugehaft:
Erzwingungshaft ist eine gerichtlich angeordnete Haft, um Handlungen wie z.B. Abgabe der
 Eidesstattlichen Versicherung zu erwirken.
Erzwingungshaft erfolgt z.B. auch, um Zahlungen von Geldbuße für Ordnungswidrigkeiten zu erzwingen. Die Erzwingungshaft wird nicht auf die Ordnungswidrigkeits-Geldbuße angerechnet.