Sachpfändung zurück     schließen
 Gerichtsvollzieher und  Vollziehungsbeamte sind für die  Pfändung beweglicher Sachen zuständig. Dinge, die der Bestreitung des täglichen Lebens dienen, sind unpfändbar. Auch Gegenstände, die der Berufsausübung dienen, dies kann zum Beispiel ein Computer oder das Auto sein, sind unpfändbar.