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Sparbuch

Richtig, jeder von Euch hat schon mal davon gehört, vielleicht habt ihr ja sogar so ein "Buch".

In vielen Familien ist es üblich, bei der Geburt, der Taufe oder sonst einem frühen Ereignis ein Sparbuch zu verschenken. Aber was genau verbirg sich dahinter? Klar, jede Menge Zahlen und so eine Nummer und irgendwas mit Zinsen und so.
Nichts Besonderes, kennt doch jeder, oder?

Konto

Endlich ist es soweit!

Du bist alt genug für dein erstes Konto.
Das ist ein tolles Gefühl, der erste Schritt in die Unabhängigkeit. Gut, anfangs müssen die Eltern das Konto für dich eröffnen. Aber dann bekommst du deine Kontokarte. Jetzt kommt das Geld "aus der Wand". Jeder Geldautomat steht dir offen. Unabhängig sein, ein prima Gefühl.
Bis zu diesem besonderen Tag. Auf dem Bildsschirm ist zu lesen: "Der zur Verfügung bestehende Betrag beträgt 0 Euro." So eine Pleite! Kann man da nicht was machen?

Fangen wir doch mal ganz vorne an.

Wenn du mit deinen Eltern zur Bank gehst, um dein Konto zu eröffnen, wird man dir und deinen Eltern eine Zustimmungserklärung in die Hand geben, d.h. deine Eltern müssen zustimmen, dass du ein Konto eröffnen darfst und somit mit der Bank in eine Geschäftsverbindung trittst. Sie müssen zustimmen, dass du selbstständig über das Konto verfügen kannst und dir eine Karte, die so genannte Kontokarte, ausgehändigt wird.
Dieses erste Konto ist ein Guthabenkonto.

Was heißt denn das nun wieder?

Du, deine Eltern oder sonst jemand zahlt Geld auf dein Konto ein. Dieses Geld kannst du abheben. Falls kein Geld (Guthaben) mehr auf deinem Konto ist , gibt die Bank nichts mehr heraus. Du kannst dein Konto also nicht überziehen, also mehr Geld abholen, als du zur Verfügung hast. So etwas ist erst ab 18 Jahren möglich.
Das klingt im ersten Moment echt gemein. Wieso kann ich denn nicht mal einen Euro mehr abholen, kommt doch mit dem nächsten Taschengeld wieder drauf. Für alles muss man 18 sein.
Ja, zugegeben, manchmal ist diese Altershürde echt nervig. In diesem Fall allerdings nicht.
Das Gesetz schützt dich. Es räumt dir einen Zeitraum ein, in dem du den Umgang mit Geld lernen kannst. Falls dir doch jemand anbietet, sich bei ihm zu verschulden (nicht der Schulhoffreund ist hier gemeint), bist du nicht verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen. Dieser jemand hat nämlich gesetzeswidrig gehandelt. Trotzdem: Finger weg von solchen Angeboten, der Ärger ist allemal vorprogrammiert.

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