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Die Kontoeröffnung

Bevor du deine Unterschrift unter den Eröffnungsantrag setzt, solltest du ihn aufmerksam lesen. Denn mit deiner Unterschrift erkennst du die allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB) an.

Neben dem Eröffnungsantrag bekommst du (das wird vor allen Dingen wichtig, wenn du 18 wirst und dein Konto überziehen darfst) noch ein zweites Formular vorgelegt:
Mit deiner Unterschrift unter die "SCHUFA-Klausel" willigst du ein, dass die Bank deine Daten über deine Kreditwürdigkeit an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, genannt  SCHUFA, weiterleitet.

Folgende Vorgänge werden unter anderem gespeichert:

Darüber hinaus speichert die  SCHUFA auch "Negativ-Daten" wie:

  • Scheckrückgabe mangels Deckung, das heißt:
    du hast irgendwo mit einem Scheck bezahlt, dieser konnte jedoch nicht eingelöst werden, weil du kein Geld mehr zur Verfügung auf deinem Konto hattest
  • Kreditkündigung
  • Pfändungsbeschlüsse
  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

Aufgrund einer negativen SCHUFA-Auskunft kann dir dein Konto gekündigt bzw. die Kontoeröffnung verweigert werden.

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