| Die Kontoeröffnung
Bevor du deine Unterschrift unter den Eröffnungsantrag setzt, solltest du ihn aufmerksam lesen. Denn mit deiner Unterschrift erkennst du die allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB) an.
Neben dem Eröffnungsantrag bekommst du (das wird vor allen Dingen wichtig, wenn du 18 wirst und dein Konto überziehen darfst) noch ein zweites Formular vorgelegt: Mit deiner Unterschrift unter die "SCHUFA-Klausel" willigst du ein, dass die Bank deine Daten über deine Kreditwürdigkeit an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, genannt SCHUFA, weiterleitet.
Folgende Vorgänge werden unter anderem gespeichert:
- Eröffnung eines Girokontos
- Überziehungskredite (Dispo),
Ratenkredite
Bürgschaften
- Leasingverträge
- Ausgabe einer Kreditkarte
Darüber hinaus speichert die SCHUFA auch "Negativ-Daten" wie:
- Scheckrückgabe mangels Deckung, das heißt:
du hast irgendwo mit einem Scheck bezahlt, dieser konnte jedoch nicht eingelöst werden, weil du kein Geld mehr zur Verfügung auf deinem Konto hattest
- Kreditkündigung
- Pfändungsbeschlüsse
- Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
Aufgrund einer negativen SCHUFA-Auskunft kann dir dein Konto gekündigt bzw. die Kontoeröffnung verweigert werden. |