| Kreditvergabe an Minderjährige
"Es wächst eine Generation heran, die hoch verschuldet ist, bevor sie ihren Lebensunterhalt verdienen kann." (New York Times)
Rechtliche Lage
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind nur „beschränkt geschäftsfähig“, das bedeutet, dass du , solange du minderjährig bist, für alle Rechtsgeschäfte und damit auch für Bankgeschäfte die Einwilligung deiner gesetzlichen Vertreter, also deiner Eltern (Erziehungsberechtigten) benötigst. Verträge ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter sind so lange unwirksam, bis die Eltern nachträglich ihre Genehmigung gegeben haben. (Gilt nicht für kleinere Käufe, die noch im Rahmen deines Taschen- oder Geburtstagsgeldes liegen.)
Bei Kreditgeschäften von Minderjährigen reicht nicht nur die Unterschrift der Eltern, es muss auch eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erfolgen. Diese gesetzliche Regelung gilt für alle Kreditformen, also auch für Dispositionskredite, Abzahlungskäufe oder auch für Kunden- und Euroscheckkarten, die eine Kontoüberziehung zulassen. |