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Kreditvergabe
 

Voraussetzungen

Um einen  Kredit zu bekommen, musst du verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So musst du z.B. nachweisen, dass du ein regelmäßiges Einkommen hast, das hoch genug ist, um die monatlichen Raten zu zahlen. Die Bank verlangt die Vorlage des Arbeitsvertrages und eine (oder mehrere) Einkommensbescheinigung(en). Daneben wird sie eine Auskunft bei der  SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) über dich einholen, um deine Kreditwürdigkeit zu überprüfen.

Sollte ein Kreditvergabeinstitut auf eine dieser Informationen über dich verzichten, ist Vorsicht angesagt. Ein seriöses Unternehmen wird diese Daten immer haben wollen, um sowohl sich selbst als auch dich vor unangenehmen Rückzahlungsschwierigkeiten zu schützen.


Sicherheiten

Mitunterschrift
Ein (Ehe)-Partner, der einen Kreditvertrag mit unterschreibt, ist ebenso verpflichtet, den  Kredit in voller Höhe mit zu tragen wie der eigentliche Kreditnehmer.

Bürgschaft
Eine gängige Form ist es, einen Bürgen hinzuzuziehen. Diese Person, die in der Lage sein muss, den  Kredit notfalls allein zu zahlen, versichert nun der Bank glaubwürdig, dass der Kreditnehmer die Zahlungen wirklich tätigt (Sie bürgt für ihn).
Leider ist es dann tatsächlich so, dass der Bürge dafür gerade stehen muss, wenn der Kreditnehmer wirklich nicht zahlt, d.h. die Schulden gehen auf ihn über. Eine  Bürgschaft kann man nicht kündigen! Sie bleibt schlimmstenfalls ein Leben lang erhalten.

Lohnabtretung
Eine Lohnabtretung muss mit Beginn des Vertrages vereinbart werden. Der Kreditnehmer berechtigt das Kreditinstitut hiermit, die pfändbaren Teile der Arbeitsvergütung oder auch der Arbeitslosenunterstützung bei  Zahlungsverzug, wenn die Raten also nicht mehr gezahlt werden, einzubehalten.

Restschuldversicherung
Die meisten Kreditinstitute verlangen bei Abschluss des Kreditvertrages noch den Abschluss einer Restschuldversicherung. Auch diese fließt in den effektiven Jahreszins ein.
Restschuldversicherung bedeutet: Eine Versicherung übernimmt die noch verbleibenden Schulden im Todesfall, bei Invalidität und nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit – jedoch nicht bei Arbeitslosigkeit.

Abtretung
Man kann das Kreditinstitut auch berechtigen, Teile aus bestehenden Lebensversicherungen, Bausparverträgen, Immobilien oder Wertpapieren im Falle von Nichtzahlung der Kreditrate einzubehalten.

Sicherheitsübereignung
Das Kreditinstitut bleibt Eigentümer der finanzierten Ware, die bei  Zahlungsverzug durch öffentliche Versteigerung verwertet werden kann.

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