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  Schulden    Überschuldung    Schuldnerberatung    Verbraucherkonkurs    Von A - Z 

Rund um die Themen Schulden und Schuldenregulierung gibt es eine Reihe Begriffe und Vorschriften, die wichtig sind. Was sie bedeuten und was gegebenenfalls zu beachten ist, erfahrt ihr in diesem Lexikon.

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Abtretung
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Bei vielen Verträgen - besonders bei Kreditverträgen - unterschreiben die Schuldner eine so genannte Abtretungs-erklärung. Bleiben die vereinbarten Zahlungen aus, kann der  Gläubiger unter Vorlage der Abtretungserklärung z. B. direkt vom Arbeitgeber des Schuldners den pfändbaren Teil des Einkommens verlangen, ohne eine  Pfändung über das Gericht beantragen zu müssen.

Eine Abtretungserklärung ist aber nur gültig, wenn sie die folgenden 6 Klauseln beinhaltet:

  1. Es muss genau bezeichnet werden, was abgetreten wird (z.B. Lohn- / und Gehaltsansprüche, Rente, Arbreitslosengeld u.s.w.)
  2. Der Umfang dessen, wie viel abgetreten wird, muss erkennbar sein (z.B Gesamtkreditsumme zzgl. 20 % für mögliche Verzugskosten).
  3. Der durch die Abtretung gesicherte Anspruch des  Gläubigers muss genau bezeichnet sein.
  4. Es muss klar geregelt sein, wann der  Gläubiger die Abtretung verwenden darf (z.B. wenn zwei volle Kreditraten rückständig sind).
  5. In der Abtretungserklärung muss der Hinweis enthalten sein, dass dem Schuldner die Offenlegung durch den  Gläubiger rechtzeitig (zwei Wochen vorher) mitgeteilt wird.
  6. Es muss eine  Freigabeklausel enthalten sein, d.h. dass der Anspruch aus der Abtretung immer geringer wird, je mehr abgezahlt ist.

Fehlt eine dieser Klauseln, dann kann die Abtretung ungültig sein.

Wichtiger Hinweis!
Eine Abtretungsvereinbarung gilt zwischen dem  Gläubiger und dem Schuldner. Sie kann z.B. bei einem Arbeitgeber nur dann angewendet werden, wenn die Offenlegung nicht durch eine Vereinbarung im Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung ausgeschlossen ist.


Beratungshilfe
hoch
Wer anwaltliche Hilfe benötigt, aber nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, kann für eine Erstberatung einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Dieser Antrag kann direkt beim Rechtsanwalt oder im vorhinein bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgericht gestellt werden. Die Beratung beim Rechtsanwalt kostet dann noch bis zu 10,00 €, die restlichen Kosten übernimmt die Staatskasse.

Beugehaft
hoch
Auch  Erzwingungshaft genannt. Wenn jemand sich weigert, die gegen ihn beantragte  Eidesstattliche Versicherung abzugeben, dann kann der  Gerichtsvollzieher den Schuldner mit Hilfe der Polizei verhaften lassen und bis zu 6 Monate in Beugehaft nehmen. Die Kosten hierfür muss der  Gläubiger jedoch vorstrecken. Wenn der Schuldner die Formulare der  Eidesstattlichen Versicherung ausgefüllt hat, wird er aus der Haft entlassen.

Blindtext
hoch
Blindtext ist Blindtext ist Blindtext.

Bürgschaft
hoch
Außer bei Erbschaftsschulden und bei Geschäften des täglichen Bedarfs haften für Schulden in der Regel immer nur diejenigen Personen, die die Schuldverpflichtung (mit)unterzeichnet oder dafür gebürgt haben. Banken verlangen häufig zur Sicherung ihrer Forderung eine Bürgschaft, d.h. sollte der Kreditnehmer keine Zahlungen mehr leisten, verlangt die Bank vom Bürgen das Geld.
Eine Bürgschaft kann aber nach neuerer Rechtsprechung unter Umständen unwirksam sein, z.B. dann, wenn ein krasses Missverhältnis zwischen der Bürgschaftssumme und wirtschaftlicher Leistungfähigkeit des Bürgen besteht. Ob eine Bürgschaft gültig oder eventuell ungültig ist, kann in der Regel nur im Einzelfall geprüft werden. Hilfe bieten öffentliche Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen.

Drittwiderspruchsklage
hoch
Es kann vorkommen, dass ein  Gerichtsvollzieher Gegenstände pfändet, die sich zwar im Besitz des Schuldners befinden, ihm aber nicht gehören. Der Eigentümer kann dann sein Eigentumsrecht durch eine Drittwiderspruchsklage wahren und die Herausgabe seiner Gegenstände verlangen. Sollten die Sachen bereits versteigert sein, besteht ein Anspruch auf den Versteigerungserlös.

Düsseldorfer Tabelle
hoch
Die Tabelle stellt eine Richtlinie für die Berechnung von Kindesunterhalt dar. Bei der Festlegung des Unterhalts werden aber auch die Leitlinien der Oberlandesgerichte beachtet.
Wer die genauen Zahlenwerte erfahren möchte, der klickt hier.

Eidesstattliche Versicherung
hoch
Die Eidesstattliche Versicherung (EV) wird auch als "Offenbarungseid" bezeichnet. Wenn Vollstreckungsversuche ohne Erfolg geblieben sind oder aussichtslos erscheinen, kann der  Gläubiger die Abgabe der EV beantragen. Der  Gerichtsvollzieher kann direkt vor Ort die Abgabe der EV verlangen. Der Schuldner ist verpflichtet, in einem sogenannten Vermögensverzeichnis Auskunft über seine Vermögensverhältnisse zu geben. Der  Gläubiger erhält hierdurch Information über die finanzielle Situation (z.B. Wertgegenstände, die Bankverbindung oder dem Arbeitgeber) und kann dann gegebenenfalls gezielt eine  Pfändung beantragen.

Der Schuldner kann der sofortigen Abnahme der EV widersprechen. Dann wird in 2 bis 4 Wochen bei Gericht ein Termin zur Abgabe der EV festgesetzt. Wird dieser Termin nicht wahrgenommen, kann Haftbefehl ergehen.


Aber auch wenn sich jemand weigert, die Eidesstattliche Versicherung abzulegen, kann der Schuldner auf Antrag des  Gläubigers in  Erzwingungshaft (höchstens 6 Monate) genommen werden. Die Haftentlassung erfolgt, wenn die Eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde. Sie ist damit nicht abhängig vom Ausgleich der Schulden.


Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Forderung in 6 Monaten ausgeglichen wird, kann der EV Termin um ein halbes Jahr verschoben werden. Die Entscheidung liegt aber im Ermessensspielraum des  Gerichtsvollziehers.


Eine erneute Eidesstattliche Versicherung kann in der Regel erst wieder nach drei Jahren vom  Gläubiger beantragt werden, es sei denn, er hat Informationen darüber, dass sich an der Lebenssituation des Schuldners etwas geändert hat.


Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung wird für drei Jahre in das  Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts eingetragen. Danach wird die Eintragung automatisch zum Jahresende gelöscht. Die Löschung kann aber auch vorher beantragt werden, wenn die Schulden nachweislich beglichen sind. Das  Schuldnerverzeichnis ist öffentlich und jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, kann dort einsehen. Auskunfteien wie die  SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH) übernehmen die Angaben und melden sie ihren Kunden (Banken, Versandhäuser, Versicherungen).


Wichtiger Hinweis: Wer bei der Eidesstattlichen Versicherung unvollständige oder falsche Angaben macht, macht sich strafbar. Auch wer weitere Schuldverpflichtungen eingeht, ohne auf die Eidesstattliche Versicherung zu verweisen, macht sich strafbar.


Einspruch
hoch
Gegen einen  Vollstreckungsbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Die Klärung der Ansprüche erfolgt dann in einem gerichtlichen Klageverfahren.

Erlass
hoch
Erlass = kompletter oder teilweiser Forderungsverzicht des  Gläubigers.

Erzwingungshaft
hoch
... siehe auch  Beugehaft:
Erzwingungshaft ist eine gerichtlich angeordnete Haft, um Handlungen wie z.B. Abgabe der
 Eidesstattlichen Versicherung zu erwirken.
Erzwingungshaft erfolgt z.B. auch, um Zahlungen von Geldbuße für Ordnungswidrigkeiten zu erzwingen. Die Erzwingungshaft wird nicht auf die Ordnungswidrigkeits-Geldbuße angerechnet.

Forderungskauf
hoch
Forderungen eines  Gläubigers können auch verkauft werden. Häufig kaufen  Inkassobüros den Ursprungsgläubigern (Banken, Versicherungen u.s.w.) ihre Altforderungen zu einem Bruchteil des Nennwertes (häufig 5 – 15 %) ab. Der neue  Gläubiger kann nun beim Schuldner die Zahlung des offenen Gesamtbetrages einschließlich Zinsen und Kosten einfordern.

Forderungspfändung
hoch
Auch vom Einkommen, wie z.B. Lohn, Gehalt, BAFöG, Arbeitslosenunterstützung, Rente u.s.w. kann ein bestimmter Teil gepfändet werden. Welche Beträge genau, das ergibt sich aus der  Pfändungstabelle (§ 850 c ZPO), in der die Zahl der unterhaltspflichtigen Personen berücksichtigt ist. Die  Pfändungstabelle bezieht sich auf das Nettoeinkommen. In einem Einkommen können aber auch noch unpfändbare Anteile (z.B. Urlaubsgeld, Teile des Weihnachtsgeldes u.s.w) enthalten sein.

Freigabeklausel
hoch
siehe  Abtretung.

Geldstrafe
hoch
Geldstrafen werden in Gerichtsurteilen oder Strafbefehlen verhängt. Die Höhe in Tagessätzen orientiert sich am Nettoeinkommen des Verurteilten, das er zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung hat.

Gerichtsvollzieher
hoch
Gerichtsvollzieher sind Angestellte des Amtsgerichts. Auf Antrag der  Gläubiger führen sie beim Schuldner Maßnahmen der gerichtlichen  Zwangsvollstreckung durch. Hierzu gehören die  Sachpfändungen, die Zustellung von Beschlüssen und die Abnahme der  Eidesstattlichen Versicherung.

Gläubiger
hoch
Ein Gläubiger ist derjenige, der eine rechtmäßige Forderung hat.
Beispiel: Die Bank fordert als Gläubiger von ihrem Kunden, dem Schuldner, die  Tilgung des  Kredites.

Inkassobüro
hoch
Inkassobüros sind private Unternehmen, die sich gewerbsmäßig auf die Eintreibung von Forderungen spezialisiert haben. Sie arbeiten häufig im Auftrag von Firmen (z.B. Versicherungen, Banken, Versandhäusern), die ihre Forderungen nicht selber eintreiben wollen. Inkassobüros kaufen auch Forderungen (häufig weit unter dem Nennwert) und werden so selbst zum  Gläubiger. Um tätig werden zu können, brauchen Inkassobüros eine behördliche Genehmigung, die durch den zuständigen Landgerichtspräsidenten erteilt wird. Sollte es Beschwerden über das Verhalten eines Inkassobüros geben, ist dieser auch zuständig.
Forderungen eines Inkassobüros sollten immer sehr genau geprüft werden. Oftmals werden Kosten berechnet, die nur unter bestimmten Umständen berechtigt sind.

Insolvenzordnung (InsO)
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Die Insolvenzordnung ist seit dem 01.01.1999 in Kraft. Die InsO ist ein Gesetz, das das Abwicklungsverfahren bei Firmeninsolvenzen (Firmenpleiten) und das Verfahren zur Schuldenbereinigung im Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen regelt.

Kommerzielle Schuldnerberatung
hoch
Es gibt private kommerzielle Schuldnerberatungen, die zweifelhafte Hilfe für Überschuldete anbieten. Häufig geht es nur darum, Gebühren zu kassieren oder weitere Finanzverträge abzuschließen. Die Schuldnerberatung bei den öffentlichen Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen ist in der Regel kostenlos.

Kontenpfändungsschutz
hoch
Bezieher von Sozialleistungen (z.B.  Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe) haben 7 Tage ab Wertstellung auf dem Konto einen Auszahlungsanspruch (§ 55 SBG I).
Bei vorliegender  Kontopfändung besteht die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen den unpfändbaren Teil per Antrag (§ 850k ZPO) an das  Vollstreckungsgericht vor der  Pfändung zu schützen.

Kontopfändung
hoch
Ein  Gläubiger kann per Pfändungs- und  Überweisungsbeschluss auch das Bankkonto des Schuldners pfänden.

Kredit
hoch
Das Wort Kredit ist aus dem Lateinischen abgeleitet (credere = glauben). Kredit bedeutet die Überlassung von Geld oder Sachgütern mit der Auflage der späteren Rückgabe oder Rückzahlung, wobei in der Regel ein Zins erhoben wird. Es gibt verschiedene Kreditarten, wie z. B. den Dispositionskredit, den Rahmen- oder Variokredit und den  Ratenkredit.
Wer weitere Informationen wünscht, klickt hier.

Kreditvermittler
hoch
Geldsorgen? Ein Sofortkredit hilft, auch bei schlechter Schufa! Mit solchen und ähnlichen Slogans werben Kreditvermittler, die in der Regel für  Teilzahlungsbanken arbeiten, um Kunden. Die Tätigkeit des Vermittlers verteuert den  Kredit. Vorsicht ist geboten.

Mahnbescheid
hoch
Um seine Forderung gerichtlich durchzusetzen, kann ein  Gläubiger einen Mahnbescheid beantragen, der über das Gericht dem Schuldner zugestellt wird.
Wie ein Mahnbescheid aussieht, das erfahrt ihr hier.

Offenbarungseid
hoch
siehe  Eidesstattliche Versicherung.

Pfandkredit
hoch
Leihhäuser gewähren einen  Kredit gegen die Abgabe von Wertgegenständen (z.B. Uhren, Schmuck, Computer, Videorecorder u.s.w). Wird der  Kredit in dem vereinbarten Zeitraum zurückgezahlt, dann wird der Wertgegenstand zurückgegeben. Gegenstände, die nicht wieder ausgelöst werden, kommen in die Versteigerung.

Pfandsiegel
hoch
PfandsiegelWerden bei einer  Sachpfändung Dinge gepfändet, die nicht gleich mitgenommen werden, erhalten sie als Nachweis der  Pfändung ein Pfandsiegel. In der Umgangssprache wird es "Kuckuck" genannt.

Pfändung
hoch
Staatliche Beschlagnahme eines Gegenstandes im Rahmen der  Zwangsvollstreckung (z.B.  Sachpfändung durch  Gerichtsvollzieher  Forderungspfändung durch  Vollstreckungsgericht)

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
hoch
Um eine Forderung (z.B. Lohn/Gehalt, Steuererstattung) pfänden zu können, beantragt der  Gläubiger beim  Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der dann dem Drittschulder (z.B. Arbeitgeber) und in Kopie dem Schuldner zugestellt wird.

Pfändungstabelle(§ 850 c ZPO)
hoch
Diese Tabelle sagt aus, wieviel Euro des Nettoeinkommens einer Person gepfändet werden kann. Zu berücksichtigen sind Unterhaltsleistungen des Schuldners z.B. gegenüber dem Ehepartner und Kindern.
Die Tabelle gilt nicht für die  Pfändung von Unterhaltsansprüchen, sondern für die  Pfändung von sonstigen Geldleistungen. Für die  Pfändung von Unterhalt werden Pfändungsfreibeträge durch das Gericht individuell festgelegt. Diese Freibeträge sind erheblich niedriger als die hier genannten Tabellenbeträge.

Quote
hoch
Bedeutet z.B. den prozentualen Anteil an einer Gesamtsumme.

Ratenkredit
hoch
Anschaffungsdarlehen mit festem Kreditbetrag, fester  Laufzeit, festen Zinsen und fest vereinbarten Rückzahlungsraten.

Ratenzahlungsvergleich
hoch
Reduzierung der Ursprungsforderung mit zinsloser Festschreibung und ratenweiser  Rückführung.

Regulierungsplan
hoch
Konzept zum Ausgleich der Gesamtforderung.

Rückführung
hoch
Ist die Begleichung einer Forderung mittels fester Teilbeträge.

Räumung
hoch
Zwangsweise Räumung von Wohnräumen oder Grundstücksteilen durch Initiative des Vermieters.

Sachpfändung
hoch
 Gerichtsvollzieher und  Vollziehungsbeamte sind für die  Pfändung beweglicher Sachen zuständig. Dinge, die der Bestreitung des täglichen Lebens dienen, sind unpfändbar. Auch Gegenstände, die der Berufsausübung dienen, dies kann zum Beispiel ein Computer oder das Auto sein, sind unpfändbar.

SCHUFA
hoch
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH. Hier werden im Regelfall alle aufgenommenen  Kredite eingetragen, ebenso wie Kontoeröffnungen. Banken, Sparkassen, Versandhäuser usw. nutzen die Informationen dieser Einrichtung. Negativeintragungen werden automatisch nach drei Jahren gelöscht (z.B. Kreditkündigung,  Eidesstattliche Versicherung usw.).

Schuldanerkenntnis
hoch
Förmliches Anerkenntnis einer zwischen den Parteien unstreitigen Zahlungsverpflichtung; unterbricht die laufende Verjährung; in notarieller Form entsteht durch die Unterschrift des Schuldners ein Vollstreckungstitel.

Schuldnerberatungsstelle
hoch
Eine Beratungsstelle, die spezialisierte soziale Hilfestellung bei Ver-und Überschuldung von Betroffenen anbietet. Schuldnerberatung ist integrierter Bestandteil von unterschiedlichen Beratungsstellen der freien Wohlfahrtspflegen sowie der Städte und Gemeinden.

Schuldnerverzeichnis
hoch
Ein Verzeichnis beim  Vollstreckungsgericht über kreditunwürdige Personen, die bereits die  Eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder durch Androhung von  Erzwingungshaft dazu gezwungen werden sollen.

Selbstbehalt
hoch
Der notwendige Lebensunterhalt eines Unterhaltsverpflichteten ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt und berücksichtigt, ob dieser erwerbstätig oder erwerbslos ist. Der Selbstbehalt eines Erwerbstätigen liegt derzeit bei 840,- € und eines Nichterwerbstätigen bei 730,- €. Vorrangige Unterhaltsverpflichtungen werden ebenfalls berücksichtigt.

Sicherungsabtretung
hoch
Sie dient der banküblichen Kreditsicherung durch  Abtretung von pfändbaren Lohnanteilen sowie sonstigen pfändbaren Einkünften.

Sicherungsübereignung
hoch
Dient der Kreditsicherung z.B. bei Finanzierung eines PKW’s. Die Sicherungsübereignung kann im Falle der Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen verwertet werden.

Sittenwidrigkeit
hoch
Liegt vor, wenn ein Vertrag nach (§ 138 BGB) gegen die allgemeinen guten Sitten verstößt. Der Vertrag wird dadurch unwirksam.

Sozialhilfe
hoch
Ist ein Rechtsanspruch jeden Bürgers, wenn er nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Sie wird nur gewährt, wenn es keine anderen Möglichkeiten der Hilfen gibt. Hilfen aus z.B. Unterhaltzahlungen und Arbeitslosenunterstützung sind vorrangig. Wir unterscheiden folgende Formen der Sozialhilfe: „Hilfe zum Lebensunterhalt“ (für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung...), „Einmalige Leistungen“ (für Kleidung, Möbel, Hausrat, Übernahme von Miet- und Energieschulden, Renovierungskosten...) und „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (bei Schwangerschaft, Krankheit ...).

Stromsperre
hoch
Aufgrund nicht gezahlter Abschläge wird die Stromzufuhr durch das zuständige Energieversorgungsunternehmen zunächst eingestellt.

Stundung
hoch
Die Fälligkeit einer Forderung wird zeitlich hinausgeschoben. Im Regelfall sind hierfür Stundungszinsen zu zahlen. Auf Antrag des Schuldners kann auch eine zinslose Stundung erfolgen.

Taschenpfändung
hoch
Der  Gerichtsvollzieher kann auch die Taschen des Schuldners durchsuchen und gegebenenfalls Bargeld, das nicht zum Existenzminimum gehört, pfänden.

Teilerlass
hoch
Teilweiser Forderungsverzicht (Erlaß)

Teilzahlungsbank
hoch
Hier werden lediglich  Kredite für Konsumenten vergeben. Die üblichen Bankgeschäfte werden nicht angeboten.

Tilgung
hoch
Die Rückzahlung einer Forderung (z.B. Darlehn).

Titel
hoch
Der Titel ist eine staatliche Urkunde. Mit dem Besitz eines Titels kann der  Gläubiger die  Zwangsvollstreckung durchführen. Ein Titel ist u.a. ein Urteil, ein  Vollstreckungsbescheid, ein notarieller Vertrag, ein Beschluss. Ein Titel hat eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.

Treuhänder
hoch
Eine natürliche Person mit Verwaltungsfunktion, der die wirtschaftlichen Interessen von Dritten vertritt. Im Insolvenzverfahren wird er bestimmt zum Einsammeln und Verwalten des Geldes. Ebenso wird er mit der Überwachung der Obliegenheiten im Insolvenzverfahren beauftragt.

Umschuldung
hoch
Ein neuer  Kredit wird zur Begleichung bereits vorhandener Schulden aufgenommen.

Umschuldungsdarlehen
hoch
Zur Begleichung von bestehenden Kreditverpflichtungen wird ein neues Darlehen aufgenommen.

Unterhaltsverpflichtung
hoch
Gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von Unterhaltszahlungen

Verbraucherinsolvenz
hoch
Verbraucherkonkurs, ein gerichtliches Verfahren für „Normalbürger“ zur Erlangung der Schuldenfreiheit nach einer gesetzlichen  Wohlverhaltensperiode.

Vergleich
hoch
Ist ein Kompromiss mehrerer Parteien zur Regelung eines vertraglichen Problems.

Verjährung
hoch
Die Verjährung tritt ein, wenn die Forderung aufgrund des Ablaufs bestimmter gesetzlich geregelter Fristen vom  Gläubiger nicht mehr durchzusetzen sind.

Verschuldung
hoch
Bestehende Zahlungsverpflichtungen (z.B. Konsumentenkredite), die aus laufendem Einkommen regelmäßig gezahlt werden.

Verzug
hoch
Schuldhafte Verzögerung der fälligen Leistung (§§ 284 ff. BGB) setzt Zugang der Mahnung beim Schuldner oder die Vereinbarung eines nach dem Kalender bestimmten bzw. bestimmbaren Leistungstermins voraus.

Verzugszins
hoch
Zusätzliche Zinsen für die Entstehung eines Schadens durch nicht oder verspätet geleisteter Zahlungen des Schuldners.

Vollstreckungsbescheid
hoch
Ein  Titel, der dem  Gläubiger den gerichtlichen Zugriff auf seine Forderung ermöglicht.

Vollstreckungsgericht
hoch
Zuständige Abteilung für Zwangsvollstreckungen des Amtsgerichts am Wohnsitz des Schuldners.

Vollstreckungsschutz
hoch
Bei der  Zwangsvollstreckung sind die Belange des einzelnen Schuldners zu berücksichtigen.

Vollziehungsbeamte
hoch
Mitarbeiter einer Verwaltungsbehörde, meist bei der Kasse tätig, ihnen
obliegt die Verwaltungsvollstreckung, insbesondere die  Sachpfändung wegen öffentlich-rechtlicher Geldforderungen; ihr Aufgabenbereich ist dem der  Gerichtsvollzieher vergleichbar.

Vorpfändung
hoch
Mitteilung des  Gläubigers an den Drittschuldner und Schuldner über bevorstehende  Pfändung vor Zusendung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Dieser muss innerhalb eines Monats nachfolgen).

Widerspruch
hoch
Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte (z.B. Mahnbescheid) bei dem Form und Frist gewahrt werden müssen.

Wohlverhaltensperiode
hoch
In max. 6 Jahren muss sich der Schuldner bemühen, seine  Gläubiger zu befriedigen. Der Schuldner tritt für diese Zeit die pfändbaren Anteile seines Einkommens an den  Treuhänder ab und hat bestimmte Obliegenheiten zu erfüllen. Redlichen Schuldnern erteilt das Insolvenzgericht nach Ablauf die Restschuldbefreiung.

Wohngeld
hoch
Wird an die Haushalte, deren Einkommen nicht zur Deckung der Wohnkosten ausreicht gezahlt. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch.

Zahlungsaufforderung
hoch
Ausdrückliches Verlangen einer Leistung.

Zahlungsunfähigkeit
hoch
Fällige Zahlungsverpflichtungen können nicht erfüllt werden.

Zahlungsverzug
hoch
Eine fällige Leistung wird schuldhaft verzögert. Der  Verzug tritt nach 30 Tagen ein.

Zwangsversteigerung
hoch
Der Verkauf einer Sache (z.B. Haus), wenn die vereinbarten Zahlungen bei dem Darlehnsgeber nicht mehr eingehalten werden können. Der Erlös wird zur (teilweisen)  Tilgung der Schuld eingesetzt.

Zwangsvollstreckung
hoch
Wenn ein  Gläubiger über einen Vollstreckungstitel (z.B. einem  Vollstreckungsbescheid) verfügt, kann er verschiedenen Zwangsvollstreckungs- bzw. Pfändungsmaßnahmen einleiten, wie z. B. eine  Zwangsversteigerung.

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